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23. Oktober 2026

Zahnersatz: Kassenzuschuss sinkt ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz einen geringeren Festzuschuss: Er sinkt in allen Stufen um zehn Prozentpunkte. Für Festzuschüsse, die Ihre Krankenkasse vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gelten die bisherigen Sätze weiter. Steht bei Ihnen eine Krone, Brücke oder Prothese an, lohnt sich deshalb ein Gespräch über den Zeitplan.

Was ändert sich beim Festzuschuss?

Der Festzuschuss ist der Betrag, den Ihre Krankenkasse für Zahnersatz übernimmt. Er richtet sich nach Ihrem Befund und nach den Kosten der sogenannten Regelversorgung, also der Standardlösung für diesen Befund. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossen haben, sinken die Sätze ab 2027 so:

  • ohne Bonus: 50 Prozent statt bisher 60 Prozent
  • mit Bonusheft über fünf Jahre: 60 Prozent statt bisher 70 Prozent
  • mit Bonusheft über zehn Jahre: 65 Prozent statt bisher 75 Prozent

Der Umfang der Regelversorgung ändert sich dadurch nicht, wohl aber Ihr Eigenanteil. Die Härtefallregelung für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt unverändert.

Quelle: KZV Berlin – Gesundheitsreform 2026, abgerufen im Oktober 2026; zm-online – GKV-Spargesetz ist in Kraft, 30.07.2026

Ab wann gilt die Änderung und was zählt für Sie?

Entscheidend ist, wann Ihre Krankenkasse den Festzuschuss bewilligt, nicht wann Ihr Zahnersatz eingesetzt wird. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin schreibt dazu: „Vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Festzuschüsse genießen Bestandsschutz.“

So läuft es ab: Wir untersuchen Ihre Zähne, besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und erstellen einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, die den Festzuschuss bewilligt. Weil dafür etwas Zeit nötig ist, sollten Sie eine bereits geplante Versorgung nicht bis kurz vor Jahresende aufschieben.

Wichtig: Ob und wann Zahnersatz sinnvoll ist, entscheidet Ihr Befund, nicht der Stichtag.

Quelle: KZV Berlin – Gesundheitsreform 2026, abgerufen im Oktober 2026

Welche Rolle spielt Ihr Bonusheft?

Die Bonusstufen bleiben erhalten und machen weiterhin einen Unterschied von bis zu 15 Prozentpunkten. Den Bonus erhalten Sie, wenn Sie Ihre Zähne regelmäßig pflegen und als Erwachsene oder Erwachsener mindestens einmal im Kalenderjahr zur zahnärztlichen Untersuchung gehen; Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren jedes Kalenderhalbjahr. Die Untersuchungen werden in Ihrem Bonusheft eingetragen.

Fehlt Ihnen für 2026 noch der Kontrolltermin, können Sie ihn bis zum 31. Dezember nachholen, damit Ihr Bonusheft lückenlos bleibt. Bringen Sie Ihr Bonusheft einfach zum Termin mit.

Quelle: § 55 SGB V – Leistungsanspruch (Festzuschüsse, Bonus), abgerufen im Oktober 2026

Was das für Sie in unserer Praxis heißt

Wenn bei Ihnen Zahnersatz ansteht oder schon geplant ist, besprechen wir mit Ihnen Befund, Möglichkeiten und Zeitplan und erstellen den Heil- und Kostenplan. Dabei erklären wir Ihnen auch, wie sich Ihr Eigenanteil zusammensetzt. Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, klären Sie am besten mit ihr, welchen Anteil sie übernimmt.

Einen Überblick über Kronen, Brücken und weitere Versorgungen finden Sie unter Prothetik & Zahnersatz und im Ratgeber Zahnersatz: Was kommt für mich infrage?. In geeigneten Fällen fertigen wir Zahnersatz direkt in der Praxis an: Same-Day-Zahnersatz.

Quellen: KZV Berlin – Gesundheitsreform 2026; zm-online, 30.07.2026; § 55 SGB V (abgerufen im Oktober 2026)

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